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Unser Angebot
Niemand kann Ihnen derzeit seriöserweise die Rückzahlung Ihres eingesetzten Kapitals garantieren. Wir können Ihnen aber durch unsere Arbeit die bestmöglichen Voraussetzungen schaffen. Ein geschlossenes koordiniertes Auftreten (Sammelintervention) einer möglichst großen – von uns vertretenen – Gruppe von Geschädigten von Anfang an
  • erhöht deren Durchschlagskraft entscheidend und
  • minimiert die Kostenbelastung erheblich.
Wir agieren vollkommen unabhängig ohne jeden anwaltlichen Bezug zu AvW und/oder Hans Linz Finanzen und sind daher in der Wahl unserer rechtlichen Maßnahmen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche völlig frei. Wir empfehlen Ihnen in der nunmehrigen Situation daher, von Anfang an Vertretung durch fachlich fundierte vollkommen unabhängige Rechtsanwälte in Anspruch zu nehmen und „Ratschläge“ oder gar „Anwaltsvermittlungen“ Ihrer früheren AvW-Vermittler genau zu prüfen.
Wenn Sie sich daher der von uns vertretenen AvW/Linz-Geschädigten-Gruppe (bereits an die 1.800 Mandanten) anschließen wollen, ersuchen wir Sie, uns die dieser Internetseite zu entnehmende

Vollmacht

in allen Punkten ausgefüllt und unterfertigt zu retournieren.
(Insbesondere die Detailangaben zu Ihren (noch unverkauften) Genussscheinen sind wichtig!)

Keine Anspruchstellung gegenüber Beratern/Vermittlern

Ausdrücklich hingewiesen wird darauf, dass wir keine Anspruchsstellungen von AvW-Geschädigten gegenüber deren unmittelbaren Beratern, Vermittlern etc. vornehmen, da die einzelnen Beratungsgespräche naturgemäß individuellen Inhalt aufweisen und uns im Detail nicht bekannt sind. Wenn Sie glauben, seinerzeit vor Ankauf der Genussscheine schlecht beraten worden zu sein, können Sie uns das ausgefüllte, ebenfalls dieser Internetseite zu entnehmende Formular Beraterhaftung übermitteln. Die dortigen Angaben können jedoch lediglich als erste Grobinformation unsererseits dafür dienen, welche Berater, Vermittler etc. tätig waren.
Sollte ein AvW-Geschädigter daher ein individuelles konkretes Vorgehen gegen eine solchen Berater oder Vermittler wünschen, ist Grundvoraussetzung hiefür sowohl eine mündliche Erörterung des seinerzeitigen Beratungsgesprächs in unserem Büro als auch unsere daran anschließende schriftliche Mandatsübernahme für dieses konkrete Vorgehen gegen einen Berater oder Vermittler.
Ohne ein solches Beratungsgespräch in unserem Büro und unsere daran anschließende schriftliche Übernahme dieses speziellen Mandats für ein Vorgehen gegen einen Berater oder Vermittler werden durch uns keine wie immer gearteten Schritte, insbesondere keine Klagen gegen Berater oder Vermittler unternommen.
Eine rechtliche Beurteilung unsererseits von Durchsetzungschancen gegenüber Beratern oder Vermittlern ist damit ausdrücklich nicht verbunden; wir sind diesbezüglich von jeder Haftung frei.

Weitere Haftungsadressaten?

Unser Hauptaugenmerk gilt der versuchten Durchsetzung der Ansprüche unserer Mandanten im Konkurs AvW, gegenüber der Raiffeisenbank Klagenfurt, gegenüber der Republik Österreich und der Anlegerentschädigung.
Daneben prüfen wir auch die Möglichkeit weiterer Anspruchstellungen, wobei in diesem Zusammenhang jedoch ausdrücklich zu betonen ist, dass wir uns ausdrücklich die Entscheidung darüber vorbehalten, ob Anspruchstellungen gegen weitere Haftungsadressaten in Zukunft noch unternommen werden oder nicht.
Diesbezüglich kann durch uns keine wie immer geartete Zusage erteilt werden, sodass daraus auch eine Geschäftsbesorgungspflicht gemäß §11 RAO nicht ableitbar ist.
Wir sind diesbezüglich von jeder Haftung frei.
Sollen Sie daher ein Vorgehen gegen weitere Haftungsadressaten (außer RBB Klagenfurt, Republik Österreich, Anlegerentschädigung, Konkurse AvW) wünschen, müssten Sie anderweitig dafür Vorsorge treffen.

Anwaltshaftung
a ) Die Vertretung in der Causa AvW wird arbeitsteilig

aa) teilweise von RA Dr. Erich Holzinger alleine, und zwar für Mandanten, welche direkt über AvW Genussscheine erworben und die Kaufpreise an die RBB überwiesen haben, gegenüber Konkurs AvW, RBB, FMA, Anlegerentschädigung,

bb) teilweise von RA Dr. Michael Bauer alleine, und zwar für Linz-„Barzahler“ (siehe homepage: www.advoc.at) sowie Überprüfung sonstiger Haftungsadressaten für AvW-Direkterwerber gemäß Punkt aa) (siehe dazu auch oben „Weitere Haftungsadressaten?“) wahrgenommen.

Nur der jeweils für Sie einschreitende Rechtsanwalt haftet Ihnen daher aus allfälliger fehlerhafter Beratung oder Vertretung nach Maßgabe der folgenden Absätze:


b) Die Haftung des jeweils für den AvW-Mandanten einschreitenden Rechtsanwaltes (Dr. Holzinger bzw. Dr. Bauer) dem AvW-Mandanten gegenüber für allfällige Schäden aus dessen jeweiliger fehlerhafter Beratung oder Vertretung wird auf eine solche für grobes Verschulden und Vorsatz beschränkt.

Hiefür besteht gesetzliche Haftpflichtversicherung.

Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die im konkreten Schadensfall (Versicherungsfall) vom Haftpflichtversicherer zu leistende gesetzliche (§ 21 a RAO idgF; derzeit € 400.000,00) Versicherungssumme beschränkt, wobei dieser Haftungshöchstbetrag bei Vorhandensein mehrerer konkurrierender geschädigter Mandanten für jeden einzelnen Geschädigten nach dem Verhältnis der betraglichen Höhe der Ansprüche zu kürzen ist.

Eine Haftung Dritten gegenüber wird ausgeschlossen.

Sämtliche Ansprüche gegenüber dem Rechtsanwalt verfallen - soweit gesetzlich zulässig - , wenn diese nicht längstens binnen eines Jahres ab dem Zeitpunkt, in dem der Mandant vom Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt, gerichtlich geltend gemacht werden, längstens aber nach Ablauf von vier Jahren nach dem schadenstiftenden (anspruchsbegründenden) Verhalten.

c) Aufgrund der enormen Komplexität der Causa AvW ist es möglich, dass einzelne Arbeitsbereiche, Anspruchsstellungen, Führung von (Gerichts)verfahren etc. im Zusammenwirken mit anderen Rechtsanwälten oder arbeitsteilig nicht durch die Rechtsanwälte Holzinger bzw. Bauer, sondern durch andere Rechtsanwälte bearbeitet werden.

Es sind möglicherweise auch Gutachter beizuziehen.

Für Leistungen derartiger Dritter (insbesondere andere Rechtsanwälte, Gutachter) wird seitens der Rechtsanwälte Holzinger/Bauer keine Haftung übernommen; diese haften dort nur für grobes Auswahlverschulden




Senden Sie uns die Unterlagen bitte gut leserlich ausgefüllt und unterschrieben möglichst rasch per Post (Rechtsanwalt Dr. Erich Holzinger LL.M. LL.M., Rathausplatz 3, 8940 Liezen) oder Telefax 03612/24624-4 (bitte nicht per E-Mail).