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AUFNAHMESTOPP FÜR NEUMANDANTEN Über durch unsere Strafanzeigen vom November 2008 ins Rollen gebrachte Strafverfahren gegen Dr. Wolfgang Auer-Welsbach und Hans Linz wurden die beiden Genannten mit – mittlerweile bereits rechtskräftigen – Urteilen des LG Klagenfurt bzw. LG Leoben zu Freiheitsstrafen von 8 Jahren bzw. 7 Jahren und 4 Monaten verurteilt. Wir haben uns bisher mit voller Kraft der Wahrung der Interessen unserer AvW- und Linz - Mandanten gewidmet. Damit wir dies – insbesondere im Hinblick auf zu erwartende Vorentscheidungen und anstehende Fristen – auch weiterhin so praktizieren können, bitten wir um Verständnis dafür, dass wir per
01. November 2011 einen AUFNAHMESTOPP
Für bereits bestehende Mandanten ändert sich durch diese Mitteilung nichts. |