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AUFNAHMESTOPP FÜR NEUMANDANTEN

Über durch unsere Strafanzeigen vom November 2008 ins Rollen gebrachte Strafverfahren gegen Dr. Wolfgang Auer-Welsbach und Hans Linz wurden die beiden Genannten mit – mittlerweile bereits rechtskräftigen – Urteilen des LG Klagenfurt bzw. LG Leoben zu Freiheitsstrafen von 8 Jahren bzw. 7 Jahren und 4 Monaten verurteilt.
Wir  haben zivilrechtliche Ansprüche gegenüber einer Reihe von Haftungsadressaten bei den zuständigen Gerichten geltend gemacht.
Das Jahr 2011 wird wahrscheinlich ein Jahr von Vorentscheidungen in dieser Causa. Zu wahrende Fristen (etwa Konkursanmeldungen, Privatbeteiligtenanmeldungen, Anmeldungen bei der Anlegerentschädigung) stehen an.

Wir haben uns bisher mit voller Kraft der Wahrung der Interessen unserer AvW- und Linz - Mandanten gewidmet. Damit wir dies – insbesondere im Hinblick auf zu erwartende Vorentscheidungen und anstehende Fristen – auch weiterhin so praktizieren können, bitten wir um Verständnis dafür, dass wir per

 

01. November 2011

einen AUFNAHMESTOPP
für neue Klienten vornehmen.


 

Für bereits bestehende Mandanten ändert sich durch diese Mitteilung nichts.